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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der ITP GmbH

Stand: 01.01.2018

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (in der Folge: „AGB“) gelten ausschließlich für Vertragsbeziehungen zu Unternehme(r)n und nicht zu Konsumenten iSd § 1 Konsumentenschutzgesetz (in der Folge: „KSchG“).

1.2 Diese AGB kommen auf alle Angebote, Bestellungen, Aufträge und Rechtsgeschäfte (in der Folge: „Services“) zwischen der ITP GmbH, Norbert Ehrlich Siedlung 115/28, 8530 Deutschlandsberg (in der Folge: „ITP“) und dem Auftraggeber (in der Folge: „AG“) zur Anwendung.

1.3 ITP ist ausschließlich dazu bereit, zu diesen AGB zu kontrahieren. Sollten AGB des AG Bestimmungen enthalten, welche diesen AGB zuwiderlaufen, oder zusätzliche, hier nicht berücksichtigte, Bestimmungen enthalten, die von den gesetzlichen Bestimmungen abweichen, so werden diese Bestimmungen nicht Vertragsinhalt.

 

2. Vertragsabschluss

2.1 Angebote von ITP sind freibleibend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Der Vertrag mit dem AG kommt erst durch Übermittlung einer Auftragsbestätigung durch ITP, spätestens jedoch mit Erbringung der Services durch ITP zu Stande.

2.2 ITP behält sich das Recht vor, Aufträge und Bestellungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

 

3. Kostenvoranschläge

3.1 Kostenvoranschläge sind entgeltlich. ITP gebührt für jeden Kostenvoranschlag ein angemessenes Entgelt.

3.2 Kostenvoranschläge sind stets unverbindlich. Sollten sich nach Auftragserteilung Kostenerhöhungen im Ausmaß von mehr als 15% ergeben, so wird ITP den AG binnen angemessener Frist verständigen. Bei einer Kostenüberschreitung von maximal 15% ist eine gesonderte Verständigung nicht erforderlich und können diese Kosten in Rechnung gestellt werden.

 

4. Systemvoraussetzungen sowie Obliegenheiten des AG

4.1 Für die eigene Infrastruktur, insbesondere Soft- und Hardware, Netzkomponenten, Anschlüsse, Versorgungsstrom inkl. Spitzenspannungsausgleich, hat der AG auf eigene Kosten und eigenes Risiko Sorge zu tragen. Der AG hat insbesondere dafür Sorge zu tragen, dass die notwendigen Anschlüsse zur Verfügung stehen. ITP übernimmt keine Haftung für die Infrastruktur des AG.

4.2 Der AG hat dafür Sorge zu tragen, dass seine Infrastruktur geeignet ist, die Services von ITP zu nutzen. Der AG hat die von ihm verwendete Software rechtzeitig und ordnungsgemäß zu warten und für Sicherheitskopien der bei ihm anfallenden Daten zu sorgen.

4.3 Der AG stellt zu den vereinbarten Terminen, die notwendige Infrastruktur sowie die notwendigen Unterlagen und Daten auf eigene Kosten zur Verfügung. Erfüllt der AG seine Mitwirkungspflichten nicht termingerecht oder im vereinbarten Umfang, verlängert sich die Leistungsfrist für ITP um eine angemessene, die Dauer der auftraggeberseitigen Verzögerung entsprechenden Zeitraum. Dadurch entstehende Mehraufwendungen werden von ITP nach tatsächlichem Aufwand verrechnet.

 

5. Leistungsumfang

5.1 Der vertraglich vereinbarte Leistungsumfang ist in der jeweiligen Auftragsbestätigung der ITP festgelegt.

5.2 ITP ist zur Erbringung von Teilleistungen und Teillieferungen berechtigt.

5.3 Wenn ITP dem AG Leistungen Dritter vermittelt, entsteht ausschließlich zwischen dem AG und dem Dritten ein Schuldverhältnis. ITP haftet nicht für ein allfälliges Fehlverhalten des Dritten.

5.4 ITP ist dazu berechtigt, zur Leistungserbringung Subunternehmer beizuziehen.

 

6. Preise und Rechnungen

6.1 Die von ITP angebotenen Preise verstehen sich exklusive der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer, Versandkosten, Spesen und Zöllen. Die Verrechnung erfolgt in Euro.

6.2 Die Rechnung ist mittels Banküberweisung innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungslegung ohne Abzüge zu bezahlen. Der AG erteilt ITP ausdrücklich seine Zustimmung zur Übermittlung von Rechnungen per E-Mail.

6.3 Zahlungen an ITP haben mit schuldbefreiender Wirkung ausschließlich auf das in der Rechnung von ITP namhaft gemachte Konto zu erfolgen.

6.4 Für den Fall des Zahlungsverzuges gelten Verzugszinsen in der Höhe von 10,00 Prozent als vereinbart.

6.5 ITP steht für jede Mahnung ein pauschales Entgelt in Höhe von EUR 30,00 zu.

6.6 Vom AG geltend gemachte Ansprüche berechtigen diesen nicht, vereinbarte Zahlungen zurückzuhalten. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen oder die Zurückbehaltung von Zahlungen durch den AG – aus welchen Gründen auch immer – ist ausgeschlossen und in jedem Fall unzulässig.

 

 

7. Eigentumsvorbehalt und Gefahrtragung

7.1 Jede Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von ITP.

7.2 Der Erfüllungsort von Warenlieferungen ist der Sitz von ITP, Norbert Ehrlich Siedlung 115/28, 8530 Deutschlandsberg („ex works“). Die Gefahr des Transports zum AG trägt dieser selbst.

 

8. Gewährleistung und Haftung

8.1 Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate ab Übergabe der Services. Den AG trifft, bei sonstigem Verlust des Gewährleistungsrechtes, die Obliegenheit den Mangel binnen 3 Werktagen schriftlich und begründet anzuzeigen.

8.2 Das Vorliegen von Mängeln ist vom AG nachzuweisen. § 924 ABGB findet keine Anwendung.

8.3 ITP ist dazu berechtigt, die Art des Gewährleistungsbehelfes (Verbesserung, Austausch, Preisminderung oder Wandlung) selbst zu wählen. Dem AG kommt kein Wahlrecht zu.

8.4 ITP leistet keine Gewähr oder haftet für eine ständige Verfügbarkeit ihrer Services. Ausfallszeiten durch Wartungen, Updates und aufgrund von Umständen wie beispielsweise technische Probleme Dritter oder höhere Gewalt, die nicht im Einflussbereich von ITP liegen, können nicht ausgeschlossen werden und leistet ITP dafür keine Gewähr und übernimmt dafür keine Haftung.

8.5 ITP übernimmt keine Gewähr oder haftet dafür, dass die erbrachten Services allen Anforderungen des AG entsprechen oder mit anderen Programmen des AG kompatibel sind. Kommt es aufgrund technologisch zweckmäßiger Änderungen der Services von ITP zu Inkompatibilitäten beim AG, sind Ersatzansprüche gegen ITP ausgeschlossen.

8.6 ITP haftet für den Ersatz von Schäden, die im Zusammenhang mit diesem Vertrag von ihr, ihren Mitarbeitern und /oder Erfüllungsgehilfen verursacht werden, nur für den Fall, dass diese Schäden grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurden. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für den Ersatz von Personenschäden. § 1298 ABGB findet keine Anwendung.

8.7 Unbeschadet der Haftungsbeschränkung gemäß Punkt 8.6 ist die Haftung von ITP für Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Datenverlust und reine Vermögensschäden ausgeschlossen.

8.8 ITP haftet nicht für eigenmächtige Veränderungen ihrer Services durch den AG, beispielsweise durch die Veränderung der Ausrichtung einer von ITP installierten Videokamera. Der AG wird darauf hingewiesen, dass Videoaufzeichnungen spätestens binnen 72 Stunden gelöscht werden müssen und die Aufzeichnung von fremden, ebenso wie öffentlichem Grund unzulässig ist. ITP übernimmt auch hierfür keinerlei Haftung.

8.9 Das Leistungsverweigerungsrecht gemäß § 1052 ABGB kommt nicht zur Anwendung.

 

 

9. Wartung und Schulung

9.1 Wartungs- und/oder Schulungsleistungen sind nur Bestandteil dieses Vertrages, sofern diese ausdrücklich vereinbart wurden.

9.2 Nachträglich beauftragte Wartungs- und/oder Schulungsleistungen sind vom AG gesondert zu vergüten.

9.3 Der AG stimmt zu, dass ITP Wartungsarbeiten per Fernwartung (insbesondere per teamviewer, citrix und netop) vornimmt. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, obliegen die Auswahl des Wartungsintervalls sowie des Wartungszeitpunktes alleine ITP.

 

10. Datenschutz

10.1 ITP ist nicht verpflichtet, die rechtliche Zulässigkeit der vom AG in Auftrag gegebenen Datenverarbeitungen zu prüfen. Die rechtliche Zulässigkeit der Überlassung von personenbezogenen Daten an ITP sowie deren Verarbeitung ist alleine vom AG sicherzustellen.

10.2 Der Schutz der Daten des AG vor unberechtigten Eingriffen Dritter, obliegt alleine dem AG. Ersatzansprüche gegenüber ITP sind ausgeschlossen.

 

11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

11.1 Für alle diesen Vertrag betreffenden oder daraus entspringenden Rechtsstreitigkeiten gleich welcher Art kommt ausschließlich das Recht der Republik Österreich zur Anwendung. Die Anwendung der Verweisungsnormen des IPR sowie des UN Kaufrechtsübereinkommens werden ausdrücklich abbedungen.

11.2 Als ausschließlicher Gerichtsstand wird das für Deutschlandsberg/Österreich sachlich zuständige Gericht vereinbart.

 

12. Schlussbestimmungen

12.1 Es bestehen keine mündlichen Nebenabreden. Sämtliche Vereinbarungen, nachträgliche Änderungen, Ergänzungen, Nebenabreden usw. bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Dies gilt auch für das Abgehen von Schriftformerfordernis. Erklärungen über Fax und E-Mail genügen der Schriftform.

12.2 Sollten etwaige Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen hierdurch in ihrer Wirksamkeit unberührt. Eine unwirksame Bestimmung wird eine wirksame Bestimmung ersetzt, die nach dem Inhalt und Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt.

Der Inhalt dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist urheberrechtlich geschützt. 

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